Unsere Satzung

§1 Name

Der Fanclub führt den Namen PADERBORN PEACOCKS.


§2 Grundsatz

Alle Mitglieder des Fanclubs distanzieren sich von fremdenfeindlichen, sexistischen, homophoben, rassistischen, gewaltverherrlichenden, links- und rechtsextremen Tendenzen.


§3 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist vom 19.07. - 30.06.


§4 Fanclubzweck

Der Fanclub bezweckt  die Ausweitung der Fankultur und die moralische Unterstützung bei Spielen des SC Paderborn 07, unabhängig von der Ligazugehörigkeit .


§5 Mitgliedschaft

Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden, die volljährig und nicht bereits Mitglied in einem anderen Fanclub des SC Paderborn 07 ist. Über einen Aufnahmeantrag, der schriftlich vorliegen muss, entscheidet ein Gremium aus Gründungsmitgliedern. Die Mitgliedschaft kann jederzeit, mit einer vierwöchigen Frist zum Monatsende,  schriftlich gekündigt werden. In besonderen Fällen können Mitglieder aus dem Fanclub ausgeschlossen werden, hierüber entscheiden die Gründungsmitglieder.


§6 Vorstand


  1. Der Vorstand muss aus Gründungsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Fanclub aus, so enden automatisch alle seine Ämter. Der Vorstand besteht aus:

1.1.) dem 1. und 2. Vorsitzenden

1.2.) dem Kassenwart

1.3.) dem Schriftführer

1.4.) dem Beisitzer


2. Alle Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ohne Vergütung aus.

3. Der Vorstand wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung entlastet.


§7 Geschäftsbereich und Wahl des Vorstandes

  1. Der Vorstand vertritt den Fanclub in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten. Die Mitglieder des Vorstandes haben Alleinvertretungsrecht.

  2. Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Gründungsmitgliederversammlung auf die Dauer des Vereinsjahres gewählt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, wird innerhalb von 6 Wochen eine außerordentliche Gründungsmitgliederversammlung einberufen. Dort wird das Ersatzmitglied gewählt.

  3. Der Vorstand kann keine Verpflichtungen für den Fanclub eingehen. Seine Vollmacht ist insoweit begrenzt.  

§8 Grundlegende Entscheidungen

Grundlegende Entscheidungen werden grundsätzlich durch Mehrheitsentscheid getroffen. Stimmberechtigt sind lediglich die Gründungsmitglieder. Scheidet ein Gründungsmitglied aus und sinkt die Anzahl unter Zehn, werden Ersatzmitglieder aus allen Mitgliedern des Fanclubs gewählt.

§9 Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 19,07€ je Geschäftsjahr. Geleistete Jahresbeiträge werden nicht erstattet,  z.B.  bei Austritt oder Kündigung.